Allgemeine Geschäftsbedingungen der TBN Public Relations GmbH

§1 Geltung dieser Bedingungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der TBN Public Relations GmbH.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die TBN Public Relations GmbH hält sich an unterbreitete Angebote längstens 20 Tage gebunden.

(2) Um eine reibungslose und gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, behält sich die TBN Public Relations GmbH vor, mündliche Besprechungen in einem schriftlichen Protokoll zusammenzufassen und dem Auftraggeber zu übersenden.

§3 Vertragsdauer/Kündigung

(1) Bei Verträgen, welche auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar.

(2) Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis erstmals frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Wird das Vertragsverhältnis nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Dauer der Mindestlaufzeit. Dies gilt nicht bei Verträgen länger als 1 Jahr.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§4 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die von der TBN Public Relations GmbH in Auftrag gegebenen oder im Auftrag erbrachten Dienst- und Werkleistungen sind ungeachtet ihrer Präsentationsform als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt. Kommunikationskonzepte, Vorschläge und Entwürfe, Werk- und Reinzeichnungen und andere vergleichbare Leistungen der TBN Public Relations GmbH dürfen ohne deren Erlaubnis weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Hierzu gehört auch die Wiedergabe des Werks bzw. eines Entwurfes oder eines Teils hiervon auf einem anderen als dem vereinbarten Format (z.B. DIN A 4 statt DIN A 5). Die Änderung, Vervielfältigung und Verbreitung ist nur im Rahmen des vertraglich gewährleisteten Nutzungsrecht zulässig. Jede Nachahmung der erstellten Werke durch den Auftraggeber oder Dritte, auch die von Teilen der Details, ist unzulässig.

(2) Als Urheberin oder Mittlerin urheberrechtlich geschützter Werke ist die TBN Public Relations GmbH berechtigt, ihre Werke oder die von ihren Partnern kreierten Arbeiten mit einem entsprechenden Urheberrechtshinweis zu kennzeichnen oder zu signieren. Die Auftraggeber verpflichten sich, die ihnen überlassenen urheberrechtlich geschützten Werke der TBN Public Relations GmbH nur unter erkennbarem Hinweis auf die Urheberschaft weiterzuverwenden, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zur weiteren Nutzung, Verarbeitung und Veröffentlichung an die TBN Public Relations GmbH übergebenen und urheberrechtlich geschützten Vorlagen und Gestaltungselemente wie Texte, Tonwerke, Fotografien, Datensätze, Videos, CD-Roms und Graphiken frei von Rechten Dritter sind bzw. alle erforderlichen Genehmigungen des Rechtsinhabers eingeholt wurden.

(4) Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit der von der TBN Public Relations GmbH entwickelten Vorschläge und Entwürfe als Text- und Bildmarken, Firmennamen und Domain- Namen im Internet übernimmt die TBN Public Relations GmbH die Gewähr nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, selbst die notwendigen Ermittlungen zur Schutz- und Eintragungsfähigkeit vorzunehmen und vor deren Verwendung im Geschäftsverkehr sicher zu stellen, dass die entwickelten Vorschläge und Entwürfe frei von Rechten Dritter sind.

(5) Soweit Nutzungsrechte nicht ausdrücklich durch Vertrag auf den Auftraggeber übergehen, verbleiben sie bei der TBN Public Relations GmbH.

(6) Die Zustimmung der TBN Public Relations GmbH in vertraglich nicht vereinbarte oder weitergehendere Nutzungen kann von der Vereinbarung eines zusätzlichen Entgelts abhängig gemacht werden.

(7) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

§5 Eigentumsvorbehalt

(1) Arbeiten der TBN Public Relations GmbH dürfen von unseren Auftraggebern oder Dritten nur in der vertraglich vereinbarten Art, Dauer und im vertraglich eingeräumten Umfang verwendet werden. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. Eine Nutzung unserer Werke vor Zahlung des vollständigen Honorars bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist die TBN Public Relations GmbH berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen.

§6 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste und Werke von TBN Public Relations GmbH durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von TBN Public Relations GmbH gestattet.

(2) Der Auftraggeber hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte (nach Genehmigung gem. Abs.1 dieser Klausel) und unbefugte Nutzung der Dienste von TBN Public Relations GmbH durch Dritte entstanden sind. Bei unbefugter Nutzung ist der Auftraggeber auch zum Schadensersatz verpflichtet.

§7 Honorare

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, handelt es sich bei der vereinbarten Vergütung von Leistungen der TBN Public Relations GmbH um Pauschalpreise. Mit Ausnahme der Kosten unter §7 (5), (6) und (7).

(2) Eine etwaige Mitwirkung des Auftraggebers an der Auftragsausführung (z.B. in Form eigener Vorschläge) berührt die vereinbarte Vergütung nicht.

(3) Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Arbeiten wie Vorschläge, Konzepte, Entwürfe und Druckvorlagen u.ä. sind auch ohne Nutzung honorarpflichtig. Im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Vertrages durch den Auftraggeber ist die TBN Public Relations GmbH berechtigt, diesem die volle vertragliche Vergütung in Rechnung zu stellen unter Abzug unserer eventuell durch die Kündigung nachweisbar ersparten Aufwendungen. Das gleiche gilt, wenn sich der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung im Verzug befindet oder die Vollendung des Auftrags aus anderen Gründen, die in seiner Person liegen, scheitert, z.B. aufgrund seiner fehlenden Mitwirkung. Eine spätere Nutzung zunächst abgelehnter Entwürfe, Vorschläge, Konzepte und vergleichbarer Leistungen bedarf der Zustimmung der TBN Public Relations GmbH und kann vor der Zahlung eines weiteren Lizenzhonorars abhängig gemacht werden.

(4) Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind die von uns angegeben Preise Nettopreise und die hierauf entfallende Mehrwertsteuer sowie Auslagen gesondert zu vergüten.

(5) In dem vereinbarten Honorar sind jeweils nur die im schriftlichen Angebot ausdrücklich genannten Leistungen enthalten.

(6) In dem vereinbarten Honorar sind (sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde) nicht enthalten:

• Ausführungsarbeiten (z.B. Reinzeichnungen, Umsetzung der aufgrund eines Beratervertrages entwickelten Kommunikationsstrategien);

• Fremdkosten für Arbeiten, die von uns in Auftrag gegeben werden müssen und gesondert angeboten werden. Je nach Art des Auftrages handelt es sich dabei insbesondere um Aufwendungen für Satz, Reproarbeiten, Fotoarbeiten, Modellanfertigungen, Werbemittel, deren Beschaffung und Lieferung sowie andere vergleichbare Dienst- und Sachleistungen.

• Material-, Administrations- oder Organisationsaufwendungen, soweit diese bei Vertragsabschluss nach Art des Auftrags nicht zu erwarten waren und ihrem Art und Umfang nach die für derartige Aufträge üblichen Aufwendungen unverhältnismäßig, d.h. um mehr als 20% übersteigen.

• Allgemeine Spesen und Reiseaufwendungen. Für den gefahrenen PKW-Kilometer berechnet die TBN Public Relations GmbH 0,40 EURO.

• Alle zusätzlichen bzw. nachträglich vom Auftraggeber geforderten Arbeiten, wie z.B. weitere Autorenkorrekturen, Entwurfsvarianten, Überarbeitungen und zusätzliche Besprechungen.

Im Honorar nicht enthaltene Leistungen sind zusätzlich nach Zeitaufwand auf Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten.

(7) Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic Mail an eine TBN Public Relations GmbH als gültig bekannte E-Mail Adresse des Auftraggebers zugestellt wurde.

§8 Vergabe von Fremdarbeiten und Vollmachtserteilung

(1) Fremdarbeiten werden, soweit nicht anderes vereinbart wird, von der TBN Public Relations GmbH im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers nach einer durch den Auftraggeber erteilten Vollmacht vergeben. Die Rechnungen werden von der TBN Public Relations GmbH auf deren Richtigkeit hin überprüft und an den Auftraggeber weitergeleitet oder vorab gezahlt und dem Auftraggeber verrechnet. Verauslagt die TBN Public Relations GmbH

Rechnungen für ihre Kunden, so werden diese mit einem Aufschlag von 15% des Rechnungsbetrages (Handling-Fee) für den Kapitaldienst an den Kunden weiterberechnet.

(2) Für die Bestellung von Fremdleistungen erteilt der Auftraggeber der TBN Public Relations GmbH bei Auftragserteilung eine gesonderte Vollmacht, die diese berechtigt, die erforderlichen Arbeiten im vertraglich erforderlichen Umfang in Auftrag zu geben. Die Haftung der TBN Public Relations GmbH gegenüber dem Auftraggeber ist auf die Vermittlung des Fremdunternehmens und die Rechnungsprüfung beschränkt.

§9 Zahlungskonditionen

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den von der TBN Public Relations GmbH zur Auftragsausführung geforderten Vorschüssen auf Honorar, Fremdleistungen und Auslagen in Vorleistung zu treten. Diese werden als Akontozahlungen berechnet und sind im Zweifelsfall wie folgt zur Zahlung fällig: 1/3 der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung, 1/3 bei Vorlage der ersten Arbeitsergebnisse, 1/3 bei Zugang der Schlussrechnung.

(2) Unsere Honorare inklusive Mehrwertsteuer sind als Dienstleistungen innerhalb von sieben Tagen und ohne Abzug mit Rechnungsstellung zahlbar.

§10 Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber haftet für den Inhalt der zu Verfügung gestellten Informationen, d.h. für alles, was er im Rahmen seiner vertraglichen Nutzung der Dienste verbreitet.

(2) Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die TBN Public Relations GmbH und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von TBN Public Relations GmbH oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seine sonstigen Obliegenheiten nicht erfüllt.

§11 Geheimhaltung/Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die von dem Auftraggeber unterbreiteten Informationen als vertraulich.

(2) Soweit sich TBN Public Relations GmbH zur Erbringung der Leistungen Dritter bedient, ist TBN Public Relations GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich ist.

(3) TBN Public Relations GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich wechselseitig, bezüglich aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses wechselseitig erlangter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

§12 Lieferungen

(1) Vertraglicher Erfüllungsort für Erbringung der Leistung ist der Sitz der TBN Public Relations GmbH.

(2) Liefertermine und Lieferfristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die TBN Public Relations GmbH.

(3) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungszusagen der TBN Public Relations GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

(4) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Leistungen/Lieferungen an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die TBN Public Relations GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der TBN Public Relations GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

§13 Archivierung der Auftragsdaten

(1) Die TBN Public Relations GmbH verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrages anfallenden Daten bis zu vier Wochen nach Auftragsende verfügbar zu halten. Wird keine andere Regelung getroffen, können die Daten der TBN Public Relations GmbH vernichtet werden. Der Auftraggeber kann die TBN Public Relations GmbH für die Sicherung und Archivierung der Daten über einen längeren Zeitraum beauftragen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Eine

Archivierung von Produktions- oder Reinzeichnungsdaten beim Auftraggeber ist ausgeschlossen.

§14 Gewährleistung

(1) Offensichtliche Mängel der Arbeiten sowie Änderungs- und Ergänzungswünsche hat der Auftraggeber der TBN Public Relations GmbH unverzüglich nach der Präsentation bzw. dem Zugang der Leistung anzuzeigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Leistungen genau und soweit erforderlich, auch inhaltlich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies gilt auch für abgrenzbare Teilleistungen und –lieferungen.

(2) Als unverzüglich gelten dabei folgende Fristen:

• Fünf Werktage ab Präsentation/Zugang der Leistung, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

• Zehn Werktage ab Präsentation/Zugang der Leistung, wenn der Auftraggeber kein Kaufmann ist.

Unterbleibt die Anzeige innerhalb dieser Frist, gelten unsere Leistungen als mängelfrei und vertragsgerecht abgenommen. Dies gilt nicht für Privatpersonen.

(3) Weist eine Leistung bzw. Lieferung Mängel auf oder fehlen ihr die zugesicherten Eigenschaften und hat der Auftraggeber dies fristgerecht angezeigt, so hat die TBN Public Relations GmbH nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung. Dreimalige Nachbesserung und Nachlieferung sind statthaft.

(4) Schadensersatz oder eine angemessene Minderung der Vergütung bzw. Eine Rückgängigmachung des Vertrages kann der Auftraggeber erst dann verlangen, wenn die Nachbesserungen bzw. Nachlieferungen innerhalb angemessener Fristen fehlgeschlagen sind.

(5) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die TBN Public Relations GmbH als auch ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

§15 Sonderbedingungen für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens

(1) Anwendbares Recht

Ist der Auftraggeber ebenfalls Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so gelten für diesen Vertrag und alle Rechtsbeziehungen zwischen der TBN Public Relations GmbH und dem Auftraggeber das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstandsvereinbarung

Ist der Auftraggeber ebenfalls Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, sind Fürth bzw. das Landgericht Nürnberg-Fürth der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§16 Salvatorische Klausel, Teilnichtigkeit

(1) Sollte eine der vorbenannten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine andere Regelung zu ersetzen, die dem Interesse der Parteien, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, am nächsten kommt.

Fürth, 09. Mai 2017